Elektroinstallation

Notbeleuchtung & Sicherheitsbeleuchtung: Pflicht, ÖNORM & Wartung in Österreich

Sicherheitsbeleuchtung & Notbeleuchtung in Österreich: Wann ist sie Pflicht, welche ÖNORMen (EN 1838, EN 50172) gelten, Einzel- vs. Zentralbatterie und die vorgeschriebene Prüfung.

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Alexander Schwingler
Alexander Schwingler

Staatlich geprüfter Elektrotechniker

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6 Min. Lesezeit
Zielgruppe
Betriebe, Hausverwaltungen & Geschäfte in Wien und NÖ
Notbeleuchtung & Sicherheitsbeleuchtung: Pflicht, ÖNORM & Wartung in Österreich

Notbeleuchtung & Sicherheitsbeleuchtung: Pflicht, ÖNORM & Wartung in Österreich

Wenn bei einem Stromausfall das Licht ausgeht, müssen Menschen ein Gebäude sicher verlassen können. Genau dafür sorgt die Notbeleuchtung. Für Betriebe, Geschäfte, Wohnanlagen und öffentliche Gebäude ist sie in Österreich gesetzlich vorgeschrieben – inklusive regelmäßiger Prüfung. Dieser Leitfaden erklärt, wann Sicherheitsbeleuchtung Pflicht ist, welche ÖNORMen gelten und was Sie als Betreiber oder Hausverwaltung beachten müssen.

Kurzantwort
In Arbeitsstätten, Versammlungs- und Verkaufsstätten, Beherbergungsbetrieben, Garagen und größeren Wohnanlagen ist eine Sicherheitsbeleuchtung Pflicht. Sie muss nach Netzausfall automatisch anspringen, Fluchtwege ausleuchten und Rettungszeichen sichtbar halten. Geregelt wird das u. a. durch ÖNORM EN 1838, ÖVE/ÖNORM EN 50172 und die Arbeitsstättenverordnung (AStV). Pflicht ist außerdem die regelmäßige Prüfung und Wartung – mit Prüfbuch.

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung – die Begriffe

Die Begriffe werden oft vermischt. Sauber getrennt heißt das:

  • Notbeleuchtung ist der Oberbegriff – sie wird bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung wirksam.
  • Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht das sichere Verlassen des Gebäudes. Dazu gehören Fluchtwegbeleuchtung, beleuchtete Rettungszeichen (Notausgangsschilder), Antipanikbeleuchtung in großen Räumen und Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung.
  • Ersatzbeleuchtung erlaubt das Fortführen der Tätigkeit bei Stromausfall – relevant z. B. in OP-Sälen oder Leitwarten.

Wann ist Sicherheitsbeleuchtung in Österreich Pflicht?

Eine Pflicht zur Sicherheitsbeleuchtung ergibt sich aus mehreren Vorschriften, je nach Gebäudeart:

Sicherheitsbeleuchtung: typische Pflichtbereiche
Gebäude / Bereich Grundlage Pflicht
Arbeitsstätten & Betriebe AStV (Arbeitsstättenverordnung) Ja, bei entsprechender Gefährdung
Versammlungs- & Verkaufsstätten Bautechnik / OIB, TRVB Ja
Beherbergung (Hotels, Heime) Bautechnik / TRVB Ja
Garagen & Tiefgaragen Garagenvorschriften Ja
Stiegenhäuser größerer Wohnanlagen Bautechnik der Länder Häufig ja

Welche konkreten Anforderungen gelten, hängt von Bundesland, Gebäudenutzung und Brandschutzkonzept ab. Im Zweifel klären wir das gemeinsam bei der Begehung – und stimmen uns bei Bedarf mit dem Brandschutzbeauftragten ab.

Die wichtigsten Normen: EN 1838, EN 50172 & Co.

Diese Regelwerke bestimmen Planung, Ausführung und Betrieb der Notbeleuchtung in Österreich:

  • ÖNORM EN 1838: lichttechnische Anforderungen – wie hell, wo und wie lange beleuchtet werden muss.
  • ÖVE/ÖNORM EN 50172: Planung, Errichtung, Betrieb und vor allem die wiederkehrende Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen.
  • OVE E 8101: die Errichtungsnorm für die elektrische Anlage dahinter.
  • TRVB E 102: technische Richtlinie für Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung und Kennzeichnung.
Die Eckwerte nach EN 1838
Auf Fluchtwegen mindestens 1 Lux, in der Antipanikbeleuchtung mindestens 0,5 Lux, an Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung mindestens 10 % des Wartungswerts. Die Sicherheitsbeleuchtung muss nach spätestens 5 Sekunden zu 50 % und nach 60 Sekunden voll verfügbar sein – mit einer Nennbetriebsdauer von in der Regel 1 Stunde (je nach Gebäude bis 3 Stunden).

Einzelbatterie oder Zentralbatterie?

Bei der Stromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung gibt es zwei grundsätzliche Konzepte – die Wahl hängt von Gebäudegröße und Anzahl der Leuchten ab:

Einzelbatterie
kleine bis mittlere Objekte
Zentralbatterie (CPS)
große Objekte, zentrale Prüfung
Einzelbatterie: jede Leuchte mit eigenem Akku. Zentralbatterie: ein zentrales System versorgt alle Leuchten.
  • Einzelbatterie-Anlage: Jede Leuchte hat einen eigenen Akku. Günstig in der Anschaffung, flexibel nachrüstbar – ideal für kleinere Objekte und Geschäftslokale.
  • Zentralbatterie-Anlage (CPS): Ein zentrales System versorgt alle Leuchten. Aufwändiger, aber mit zentraler Überwachung und automatischer Prüfung – sinnvoll bei vielen Leuchten und großen Gebäuden.

Prüfung & Wartung: Pflicht nicht vergessen

Eine Sicherheitsbeleuchtung ist nur dann etwas wert, wenn sie im Ernstfall funktioniert. Die ÖVE/ÖNORM EN 50172 schreibt deshalb wiederkehrende Prüfungen vor:

  • Regelmäßige Funktionsprüfung: kurzes Umschalten in den Batteriebetrieb, Sichtkontrolle der Leuchten.
  • Jährliche Betriebsdauerprüfung: Test über die volle Nennbetriebsdauer (z. B. 1 Stunde).
  • Prüfbuch führen: alle Prüfungen und Mängel dokumentieren – das ist im Schadens- oder Kontrollfall entscheidend.

Wir übernehmen die wiederkehrende Prüfung und Wartung Ihrer Anlage und führen das Prüfbuch – damit Sie als Betreiber rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Notbeleuchtung planen, errichten oder prüfen lassen?
Wir beraten Betriebe, Hausverwaltungen und Geschäfte in Wien und NÖ – von der Planung über die Installation bis zur wiederkehrenden Prüfung.
Beratungstermin vereinbaren

Der Ablauf: Sicherheitsbeleuchtung mit BS Elektrobau

Ob Neuinstallation, Erweiterung oder Übernahme der Prüfung – wir begleiten Ihr Projekt von A bis Z:

  • 1
    Begehung & Bestandsaufnahme
    Wir prüfen Fluchtwege, vorhandene Leuchten und die Nutzung des Gebäudes – und gleichen mit den geltenden Vorschriften ab.
  • 2
    Planung nach Norm
    Leuchtenpositionen, Beleuchtungsstärken, Rettungszeichen und Batteriekonzept werden nach EN 1838 / EN 50172 geplant.
  • 3
    Fixpreisangebot
    Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot – ob für Neuinstallation, Nachrüstung oder Wartungsvertrag.
  • 4
    Installation & Inbetriebnahme
    Montage der Leuchten und Rettungszeichen, Anschluss, Funktionsprüfung und Übergabe mit Dokumentation.
  • 5
    Wiederkehrende Prüfung
    Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Prüfung und Wartung samt Prüfbuch – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Häufige Fragen zur Notbeleuchtung

Was ist der Unterschied zwischen Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung?

Notbeleuchtung ist der Oberbegriff für alle Beleuchtung bei Stromausfall. Die Sicherheitsbeleuchtung ist der Teil, der das sichere Verlassen des Gebäudes ermöglicht – Fluchtwege, Rettungszeichen und Antipanikbeleuchtung.

Wie lange muss die Notbeleuchtung funktionieren?

Die Nennbetriebsdauer beträgt in der Regel mindestens 1 Stunde, je nach Gebäudeart und Brandschutzkonzept bis zu 3 Stunden. Maßgeblich ist die jeweils geltende Vorschrift für Ihr Objekt.

Wie oft muss die Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?

Regelmäßige Funktionsprüfungen in kurzen Intervallen plus eine jährliche Prüfung über die volle Betriebsdauer. Alle Ergebnisse gehören ins Prüfbuch. Wir übernehmen das gerne für Sie.

Muss ich in einem Mehrparteien-Wohnhaus eine Notbeleuchtung haben?

In größeren Wohnanlagen ist eine Fluchtweg- bzw. Stiegenhausbeleuchtung häufig vorgeschrieben – das richtet sich nach der Bautechnik des jeweiligen Bundeslandes und der Gebäudegröße. Wir prüfen das für Ihr Objekt.

Kann man eine bestehende Beleuchtung zur Notbeleuchtung nachrüsten?

Oft ja – mit Einzelbatterie-Leuchten oder Umrüstsätzen lässt sich vieles nachrüsten, ohne das ganze Gebäude neu zu verkabeln. Was bei Ihnen sinnvoll ist, klären wir bei der Begehung.

Sicherheitsbeleuchtung vom Profi – BS Elektrobau Wien

Als Betreiber oder Hausverwaltung sind Sie für eine funktionierende Notbeleuchtung verantwortlich. Wir planen, installieren und prüfen Sicherheitsbeleuchtungs­anlagen normgerecht – in Wien und Niederösterreich, mit Fixpreis nach Besichtigung und auf Wunsch laufender Wartung.

  • Normgerechte Planung: nach EN 1838, EN 50172 und den geltenden Brandschutzvorgaben.
  • Einzel- oder Zentralbatterie: die passende Lösung für Ihr Objekt.
  • Prüfung & Prüfbuch: wiederkehrende Wartung, damit Sie rechtlich abgesichert sind.
  • Aus einer Hand: Planung, Installation und Wartung – ein Ansprechpartner.
Ist Ihre Notbeleuchtung auf dem aktuellen Stand?
Kontaktieren Sie uns für eine Begehung. Wir prüfen Ihre Anlage, zeigen Lücken auf und erstellen Ihr Fixpreisangebot – für Neuinstallation, Nachrüstung oder Wartung.
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