Notbeleuchtung & Sicherheitsbeleuchtung: Pflicht, ÖNORM & Wartung in Österreich
Wenn bei einem Stromausfall das Licht ausgeht, müssen Menschen ein Gebäude sicher verlassen können. Genau dafür sorgt die Notbeleuchtung. Für Betriebe, Geschäfte, Wohnanlagen und öffentliche Gebäude ist sie in Österreich gesetzlich vorgeschrieben – inklusive regelmäßiger Prüfung. Dieser Leitfaden erklärt, wann Sicherheitsbeleuchtung Pflicht ist, welche ÖNORMen gelten und was Sie als Betreiber oder Hausverwaltung beachten müssen.
Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung – die Begriffe
Die Begriffe werden oft vermischt. Sauber getrennt heißt das:
- Notbeleuchtung ist der Oberbegriff – sie wird bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung wirksam.
- Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht das sichere Verlassen des Gebäudes. Dazu gehören Fluchtwegbeleuchtung, beleuchtete Rettungszeichen (Notausgangsschilder), Antipanikbeleuchtung in großen Räumen und Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung.
- Ersatzbeleuchtung erlaubt das Fortführen der Tätigkeit bei Stromausfall – relevant z. B. in OP-Sälen oder Leitwarten.
Wann ist Sicherheitsbeleuchtung in Österreich Pflicht?
Eine Pflicht zur Sicherheitsbeleuchtung ergibt sich aus mehreren Vorschriften, je nach Gebäudeart:
| Gebäude / Bereich | Grundlage | Pflicht |
|---|---|---|
| Arbeitsstätten & Betriebe | AStV (Arbeitsstättenverordnung) | Ja, bei entsprechender Gefährdung |
| Versammlungs- & Verkaufsstätten | Bautechnik / OIB, TRVB | Ja |
| Beherbergung (Hotels, Heime) | Bautechnik / TRVB | Ja |
| Garagen & Tiefgaragen | Garagenvorschriften | Ja |
| Stiegenhäuser größerer Wohnanlagen | Bautechnik der Länder | Häufig ja |
Welche konkreten Anforderungen gelten, hängt von Bundesland, Gebäudenutzung und Brandschutzkonzept ab. Im Zweifel klären wir das gemeinsam bei der Begehung – und stimmen uns bei Bedarf mit dem Brandschutzbeauftragten ab.
Die wichtigsten Normen: EN 1838, EN 50172 & Co.
Diese Regelwerke bestimmen Planung, Ausführung und Betrieb der Notbeleuchtung in Österreich:
- ÖNORM EN 1838: lichttechnische Anforderungen – wie hell, wo und wie lange beleuchtet werden muss.
- ÖVE/ÖNORM EN 50172: Planung, Errichtung, Betrieb und vor allem die wiederkehrende Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen.
- OVE E 8101: die Errichtungsnorm für die elektrische Anlage dahinter.
- TRVB E 102: technische Richtlinie für Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung und Kennzeichnung.
Einzelbatterie oder Zentralbatterie?
Bei der Stromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung gibt es zwei grundsätzliche Konzepte – die Wahl hängt von Gebäudegröße und Anzahl der Leuchten ab:
- Einzelbatterie-Anlage: Jede Leuchte hat einen eigenen Akku. Günstig in der Anschaffung, flexibel nachrüstbar – ideal für kleinere Objekte und Geschäftslokale.
- Zentralbatterie-Anlage (CPS): Ein zentrales System versorgt alle Leuchten. Aufwändiger, aber mit zentraler Überwachung und automatischer Prüfung – sinnvoll bei vielen Leuchten und großen Gebäuden.
Prüfung & Wartung: Pflicht nicht vergessen
Eine Sicherheitsbeleuchtung ist nur dann etwas wert, wenn sie im Ernstfall funktioniert. Die ÖVE/ÖNORM EN 50172 schreibt deshalb wiederkehrende Prüfungen vor:
- Regelmäßige Funktionsprüfung: kurzes Umschalten in den Batteriebetrieb, Sichtkontrolle der Leuchten.
- Jährliche Betriebsdauerprüfung: Test über die volle Nennbetriebsdauer (z. B. 1 Stunde).
- Prüfbuch führen: alle Prüfungen und Mängel dokumentieren – das ist im Schadens- oder Kontrollfall entscheidend.
Wir übernehmen die wiederkehrende Prüfung und Wartung Ihrer Anlage und führen das Prüfbuch – damit Sie als Betreiber rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Der Ablauf: Sicherheitsbeleuchtung mit BS Elektrobau
Ob Neuinstallation, Erweiterung oder Übernahme der Prüfung – wir begleiten Ihr Projekt von A bis Z:
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1
Begehung & BestandsaufnahmeWir prüfen Fluchtwege, vorhandene Leuchten und die Nutzung des Gebäudes – und gleichen mit den geltenden Vorschriften ab.
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2
Planung nach NormLeuchtenpositionen, Beleuchtungsstärken, Rettungszeichen und Batteriekonzept werden nach EN 1838 / EN 50172 geplant.
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3
FixpreisangebotSie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot – ob für Neuinstallation, Nachrüstung oder Wartungsvertrag.
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4
Installation & InbetriebnahmeMontage der Leuchten und Rettungszeichen, Anschluss, Funktionsprüfung und Übergabe mit Dokumentation.
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5
Wiederkehrende PrüfungAuf Wunsch übernehmen wir die laufende Prüfung und Wartung samt Prüfbuch – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Häufige Fragen zur Notbeleuchtung
Was ist der Unterschied zwischen Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung?
Notbeleuchtung ist der Oberbegriff für alle Beleuchtung bei Stromausfall. Die Sicherheitsbeleuchtung ist der Teil, der das sichere Verlassen des Gebäudes ermöglicht – Fluchtwege, Rettungszeichen und Antipanikbeleuchtung.
Wie lange muss die Notbeleuchtung funktionieren?
Die Nennbetriebsdauer beträgt in der Regel mindestens 1 Stunde, je nach Gebäudeart und Brandschutzkonzept bis zu 3 Stunden. Maßgeblich ist die jeweils geltende Vorschrift für Ihr Objekt.
Wie oft muss die Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?
Regelmäßige Funktionsprüfungen in kurzen Intervallen plus eine jährliche Prüfung über die volle Betriebsdauer. Alle Ergebnisse gehören ins Prüfbuch. Wir übernehmen das gerne für Sie.
Muss ich in einem Mehrparteien-Wohnhaus eine Notbeleuchtung haben?
In größeren Wohnanlagen ist eine Fluchtweg- bzw. Stiegenhausbeleuchtung häufig vorgeschrieben – das richtet sich nach der Bautechnik des jeweiligen Bundeslandes und der Gebäudegröße. Wir prüfen das für Ihr Objekt.
Kann man eine bestehende Beleuchtung zur Notbeleuchtung nachrüsten?
Oft ja – mit Einzelbatterie-Leuchten oder Umrüstsätzen lässt sich vieles nachrüsten, ohne das ganze Gebäude neu zu verkabeln. Was bei Ihnen sinnvoll ist, klären wir bei der Begehung.
Sicherheitsbeleuchtung vom Profi – BS Elektrobau Wien
Als Betreiber oder Hausverwaltung sind Sie für eine funktionierende Notbeleuchtung verantwortlich. Wir planen, installieren und prüfen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen normgerecht – in Wien und Niederösterreich, mit Fixpreis nach Besichtigung und auf Wunsch laufender Wartung.
- Normgerechte Planung: nach EN 1838, EN 50172 und den geltenden Brandschutzvorgaben.
- Einzel- oder Zentralbatterie: die passende Lösung für Ihr Objekt.
- Prüfung & Prüfbuch: wiederkehrende Wartung, damit Sie rechtlich abgesichert sind.
- Aus einer Hand: Planung, Installation und Wartung – ein Ansprechpartner.